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Allgemeine Geschäftsbedingungen - SerrentiS GmbH


1. Allgemeines und Geltungsbereich


1.1.
SerrentiS GmbH, Fraunhoferstraße 4, 85737 Ismaning (im Folgenden: „SerrentiS“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen sowie alle Zusatz- und Folgeaufträge, Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich gesonderte Bedingungen oder Regelungen im Einzelfall vereinbart werden.
 

1.2.
Das Leistungsangebot von SerrentiS zum Verkauf und der Lieferung unter anderem von Hotelbedarf, wie etwa Slipper, Handtücher, Bademäntel und Hotelkosmetik richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Geschäftsbeziehungen in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen.
 

1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, soweit sie inhaltlich von diesen Geschäftsbedingungen abweichen und/oder zusätzliche Regelungen enthalten und soweit diese von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Beruft sich eine Vertragspartei auf eine vom Vertragspartner nicht schriftlich bestätigte und von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung, so hat sie diese im Streitfalle zu beweisen.

 

2. Vertragsabschluss


2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Bestätigung der Bestellung oder Lieferanfrage des Kunden zustande. Dabei gilt eine Bestellung erst als angenommen und ein Vertrag kommt insoweit erst dann zustande, wenn die Anfrage ausdrücklich per Fax, Email oder telefonisch von uns bestätigt wurde (Auftragsbestätigung). Die Bestellung gilt durch die Zusendung der bestellten Ware und der Rechnung ebenfalls als angenommen (konkludente Annahme).
 

2.2.
Für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot und unsere Auftragsbestätigung maßgeblich, die jeweils auf Grundlage dieser AGB erfolgen. Andere Vereinbarungen, insbesondere zur Lieferung, sonstigen Leistungserbringung und zum Preis sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart oder zumindest von uns schriftlich bestätigt wurden.
 

2.3
Wir sind nicht verpflichtet, Inhalte von Aufträgen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt werden. Wird dessen ungeachtet eine solche Verletzung von uns erkannt, werden wir den Kunden darauf hinweisen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen


3.1.
Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer. Wir behalten uns vor, bei Lieferungen in das/Bestellungen aus dem Ausland die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, insbesondere falls der Kunde uns keine USt-IDNr. oder VAT-No. mitteilt oder soweit wir hierzu gesetzlich (z.B. nach dem UStG) verpflichtet sind.
 

3.2
Die Preise gelten für die Lieferung der Ware frei Haus, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
 

3.3
Die vereinbarten Preise gelten, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, nur für den in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermin. Sollte es bei der Lieferung zu Verzögerungen kommen, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung wegen veränderter Lohn-, Material-, und/oder Vertriebskosten ebenso vor wie die Berechnung zusätzlicher in der Verzögerung begründeter Kosten, z.B. für Lagerung. Gleiches gilt im Fall des Annahmeverzugs.  
 

3.4
Der Preis ist innerhalb der in der Auftragsbestätigung bestimmten und in Kalendertagen bemessenen Frist zu leisten, wobei der Geldeingang auf unserem Konto für die Einhaltung der Frist maßgeblich ist (Zahlungsziel). Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des Zahlungszieles bei uns ein, kommt der Kunde in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, soweit der Verzug aufgrund gesonderter Regelungen nicht schon vorher eingetreten ist. Verzugszinsen berechnen wir mit Zinsen in der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Höhe (Stand September 2015: jährlich 9% (neun Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

4. Lieferzeit und Liefermenge


4.1.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der vereinbarten, insbesondere in der Auftragsbetätigung genannten Lieferzeit. Soweit es sich um Bestellungen personalisierter oder individualisierter Waren handelt, sind die von uns angegebenen Liefertermine allerdings lediglich geschätzt und insoweit unverbindlich, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anders vereinbart.
 

4.2.
Bei Bestellungen kann es zu Mehrlieferungen oder Minderlieferungen in einem Umfang von bis zu 15% der vertraglich vereinbarten und/oder bestellten Warenmenge kommen. Die Mehr- oder Minderlieferungen sind von dem Kunden bis zu einer Mehr- oder Mindermenge von 15% der vertraglich vereinbarten und/oder bestellten Warenmenge unter Anpassung des Preises für die Bestellung im Verhältnis der jeweiligen Mengenänderung zu akzeptieren.
Im Übrigen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
 

4.3.
Im Falle des Annahmeverzuges oder der schuldhaften Verletzung seiner Mitwirkungspflichten sind wir dem Kunden gegenüber berechtigt, den uns insofern und insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen (s. auch Ziff. 3.3). Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
 

4.4.
Die Lieferung unserer Ware setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages behalten wir uns vor.
 

4.5.
Bei Eintritt Höherer Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophen, Transporthindernisse, Krieg oder behördliche Maßnahmen) und allen Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Bestehens des Leistungshindernisses. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bereits im Verzug befinden oder wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten eintreten.

 

5. Gefahrübergang bei Lieferung


Mit dem Versand der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware oder die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt und auch unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt. Der Versand der Ware erfolgt somit stets auf Gefahr des Kunden.

 

6. Gewährleistung


6.1.
Sollte die gelieferte Ware – trotz aller aufgewendeten Sorgfalt – einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, so werden wir diese Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Grundsätzlich führt eine Mängelgewährleistung in erster Linie zu einem Nachbesserungsrecht, welches uns zweimal einzuräumen ist, außer eine Nachbesserung ist unmöglich oder dem Kunden nicht zuzumuten. In diesem Falle kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – eine dem Mangel angemessene Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
 

6.2.
Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist die ordnungsgemäße Erfüllung aller vom Kunden geschuldeten Obliegenheiten und Verpflichtungen zur Untersuchung der Ware und zur Rüge etwaiger Mängel (§ 377 HGB). Ausgeschlossen sind die Gewährleistungsrechte wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel (§ 377 Abs. 2 HGB), sofern der Kunde diese nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt.
 

6.3.
Mängelansprüche verjähren in 12 (zwölf) Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs, soweit nicht zwingend gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind. Im Falle einer Nachbesserung werden die Kosten der Rücksendung der Ware von uns nur übernommen, soweit der Kunde uns vorher die Möglichkeit gegeben hat, die Ware auf unsere Kosten abzuholen und wir ausdrücklich auf diese Möglichkeit verzichtet haben.
 

6.4.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und/oder Verschleiß und bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Behandlung oder aufgrund äußerlicher Einflüsse entstehen, auf die wir keinen Einfluss haben oder die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für die und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
 

6.5.
Unsere Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde sich weigert, den gerügten Mangel durch uns feststellen und beseitigen zu lassen oder wenn uns ein Nachbesserungsrecht nicht zugestanden wurde, etwa wenn Mängelbeseitigungs- bzw. Nachbesserungsarbeiten ohne unsere Genehmigung von Dritten vorgenommen wurden.

 

6.6.
Für den Verkauf und die Lieferung gebrauchter Ware übernehmen wir keine Gewährleistung und/oder Haftung.
 

6.7.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

7. Haftung


7.1.    
Wir haften nicht für Sach- und Vermögensschäden, die durch unsere Leistung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln unsererseits. Für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir dessen  ungeachtet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
 

7.2.    
Bei ansonsten fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Diese Regelungen gelten auch für Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden und insbesondere auch wenn und soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
 

7.3.    
Mit Ausnahme von Ansprüchen des Abnehmers aus Produkthaftung oder im Falle der arglistigen Täuschung, verjähren Schadenersatzansprüche mit Ablauf von 12 (zwölf) Monaten nach Übergang der Gefahr im Sinne von Abschnitt 5.

 

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen sowie ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, wenn die von ihm zur Aufrechnung vorgesehene Forderung oder der dem Zurückbehaltungsrecht zugrundeliegende Anspruch unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Soweit eine Zurückbehaltung demnach nicht zulässig ist, sind auch die kaufmännischen Zurückbehaltungsrechte (§§ 369, 371 HGB) ausgeschlossen.

 

9. Eigentumsvorbehalt


9.1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
 

9.2.
Der Kunde hat im Falle des Zugriffs Dritter auf unsere Vorbehaltsware (z.B. durch eine Pfändung), den Dritten auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen und uns unverzüglich und schriftlich hierüber zu benachrichtigen. Der Kunde hat uns von allen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung unserer im Eigentumsvorbehalt begründeten Abwehransprüche (insbesondere Vollstreckungsgegenklage nach § 771 ZPO) freizustellen.
 

9.3.
Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden tritt der Kunde alle sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Ansprüche mit allen Neben- und Sicherungsrechten schon jetzt an uns zur Sicherung sämtlicher seiner Zahlungsverpflichtungen ab. Diese Abtretung, welche wir schon jetzt annehmen, gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.
 

9.4.
Durch Verarbeitung erwirbt der Kunde nicht das Eigentum nach § 950 BGB an der neuen Ware. Die Verarbeitung erfolgt insoweit durch den Kunden für uns als Hersteller. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
 

9.5.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Forderung gegen den Kunden um mehr als 20% (zwanzig Prozent), so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in dem Umfang freigeben wie diese insgesamt die zu sichernde Forderung um mehr als 20% (zwanzig Prozent) übersteigen.

10. Sonstiges


10.1.
Der Kunde hat kein Recht auf die Erbringung der vereinbarten Leistung, wenn dadurch geltendes Recht verletzt würde. Nachteile die sich hierdurch ergeben gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
 

10.2.
Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die vom Kunden bestellte Ware keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt. Der Kunde hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Soweit die gelieferte Ware nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurde, hat der Kunde uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Ansprüche, die von Dritten gegen uns geltend gemacht werden und die auf ein Verhalten, einen Rechtsverstoß und/oder eine Haftung des Kunden zurückzuführen sind. Sollte es insoweit zu einer Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber uns kommen, hat der Kunde uns insbesondere die im Zusammenhang mit einer gebotenen Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung entstehenden Kosten zu erstatten bzw. uns angemessen und rechtzeitig vor Fälligkeit zu bevorschussen.

 

11. Datenspeicherung und Datenverwendung


Alle Daten, die für die Abwicklung des Vertrages benötigt werden, verarbeiten wir maschinell und verwenden diese nur für betriebsinterne Zwecke und unter Beachtung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht


12.1
Erfüllungsort ist München
 

12.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist München.
 

12.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bürgerlichen Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler Konventionen zur Regelung des Warenverkehrs.

 

13. Salvatorische Klausel


Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei deren Unvollständigkeit bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die wirksam ist und wirtschaftlich der getroffenen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass einzelne Punkte nicht geregelt sind.

 

SerrentiS GmbH, Fraunhoferstraße 4, 85737 Ismaning
Tel.: +49 (0)89 85631014 Fax: +49 (0)89 85631019 E-Mail: info@serrentis.com www.serrentis-hotelsupplies.com